Tierrecht, Tierkaufrecht
vom 26.9.2024
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich habe im Vertrag schriftlich vereinbart das bei Rücktritt des Käufers die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten wird, nun meine Frage ist das einbehalten der Anzahlung rechtens?