Renovierung beim Auszug bei erheblichen Baumängeln
vom 13.9.2007
30 €
Historischer Preis
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Ich weiss, dass das nicht Rechtens ist, da im Mietvertrag auch Klauseln zu den Schönheitsreperaturen drin sind (2 Jahre, 5 Jahre, fest im Formular gedruckt) Sie sagt, wenn wir nicht renovieren, können wir auch nicht vor der 3-monatigen Kündigungsfrist aus der Wohnung raus. ... Ab wann gilt die 3-monatige Kündigungsfrist?