Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass folgendes zum „relevanten Einkommen"(JAEG) hinzugezählt wird: •Arbeitsentgelt, •Vermögenswirksame Leistungen, •Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, •Erschwerniszulage, •Bereitschaftsdienst, •Schichtzulage, •Pauschale Vergütung für Überstunden •Geldwerter Vorteil für Dienstwagen Nicht zur JAEG zählen hingegen: •Überstundenzulage, •Pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge, •Zuschläge aufgrund des Familienstandes, •Zuschläge für Nacht-.