Alten Zeitmietvertrag - Kündigungsfristen
vom 23.7.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Es ist ein Mietvertrag vom Haus + Grund Landesmietverband Bremen e.V.... Nur für Veträge von bestimmter Dauer Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.1998 und endet am 30.06.1999 Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr, falls es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung der Kündigungsfristen gem. § 565 BGB vor Ablauf gekündigt wird. Besteht bei diesem alten Mietvertrag das Recht, nach den neuen Kündigungsregeln das Mietverhältnis durch uns zu kündigen, sprich innerhalb von 3 Monaten?