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Falsche Kündigungsfrist benannt - was tun?

| 31. Juli 2006 20:32 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


11:20

Guten Tag,

ich habe meinen Mietvertrag damals am 15.03.1998 abgeschlossen !
Ich habe jetzt die Wohnung gekündigt bis zum dritten Werktag des neuen Monats, am 31.07.06. Bei keiner Sonderregelungen gilt jetzt eine 3 monatige Kündigungsfrist. Jetzt habe ich aber meine Kündigung ausgeschrieben zum 31.10.2006. Ist das jetzt ein Problem, da ich nicht bis zum 15.11.06 in die Kündigung geschrieben habe ?

31. Juli 2006 | 21:03

Antwort

von


(204)
Kopenhagener Str. 23
10437 Berlin
Tel: +49(0)30-74394955
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sabine-Reeder-__l102523.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Fall lässt sich die Kündigungserklärung dahingehend auslegen, dass eine fristwahrende Kündigung ausgesprochen werden soll. Die Angabe eines zeitlich früher liegenden als tatsächlich möglichen Beendigungsdatums berührt daher die Wirksamkeit der Kündigung nicht. Die Kündigung wird zum nächstmöglichen Termin wirksam.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2006 | 21:52

Bedeutet das, dass der 15te als Tag doch der nächste mögliche Termin ist und das ich dann doch bis zum 15.11. Miete zahlen muss ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. August 2006 | 11:20

Leider kann ich dies abschließend ohne Einsicht in den Mietvertrag nicht beurteilen. In der Regel erfolgt eine Kündigung von Wohnraummietverhältnissen jedoch immer zum Ende eines Monats.

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