Sehr geehrte Rechtsanwälte* bei Frag-einen-Anwalt.de, *(grammatikalisch männliche Formen schließen im Folgenden -wie im Deutschen seit Jahrzehnten üblich- die weiblichen und sonstig orientierten Personen mit ein) die folgende grundsätzliche Problemsituation liegt vor: Es gibt permanente Ruhestörungen durch Mieter einer deckungsgleichen Wohnung über mir. ... Aus meiner Sicht gäbe es zwar eine relativ einfache Lösung des Problems ganz ohne Klagen, Gerichte und Anwälte-- im Sinne des zitierten BGH-Urteils: Die Vermieterin (oder halt ihr Sohn) kündigt die bestehenden Mieter, entfernt das Laminat, legt wieder Auslegware, achtet bei Neuvermietung darauf, dass auf die Problematik hingewiesen wird (dass der Mieter kapiert, was Körperschall ist und wie er sich ausbreitet), untersagt Hartboden künftig, und versucht alles rechtlich Mögliche, um künftig eine Teiluntervermietung zu verhindern. ... Mit freundlichen Grüßen ein genervter, aber entschlossener Freiberufler Einsatz editiert am 23.03.2021 16:45:50