Eigentumswohnung, Zalung bei Renovierung
vom 26.5.2017
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
.: Jeder Miteigentümer hat die seinem Sondereigentum und Sondernutzungsrecht unterliegenden Gebäude und Grundstücksteile allein und auf eigene Kosten zu unterhalten, instndzuhalten, instandzusetzen und gegebenenfalls zu erneuern. Jeder Wohnungseigentümer trägt die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Sondereigentums. Zahlt jetzt jeder Eigentümer seine Fenster selber, oder tragen die Kosten alle Besitzer je nach ihren Anteilen.