hallo,ich bin fast 57 jahre alt,selbständiger kleintransportunternehmer und befasse mich derzeit mit meiner zukünftigen rente.festgestellt hatte ich,daß noch immer der unterschied zwischen mann und frau besteht,das heißt,die frauen können und dürfen ca. 2 -3 jahre früher in die altersrente gehen,als ein mann. für gilt jedoch das gleichheitsprinzip und erst recht die gesetzliche gleichstellung zwischen mann und frau.diese gleichstellöung ist bei dem rentenanspruch nicht gegeben und deshalb fordere ich alle hiermit auf,sich auch dafür einzusetzen,daß auch bei der rente die gleichstellung gesetzlich in kraft gesetzt wird. fakt ist,die altersstatisik zeigt,daß frauen in durchschnitt 4-6 jahre älter werden,als der mann.das wäre schon mal der 1.grund,um das abzuändern.die heutigen frauen haben nicht mehr diese doppelbelastung wie die älteren generationen,zumal die kinderzahl viel geringer ist,die haushalte technisierter sind und der ehepartner in der regel im haushalt und kindererziehung eingebunden ist. ferner hat der mann noch immer eine größere körperliche beanspruchung als die frau,sofern dieser im handwerk usw.tätig ist. im grunde müsste der mann früher die altersrente beanspruchen dürfen als die frau,schon alleine wegen dieser genannten fakten. ich suche nicht nur mitstreiter für eine erwirkung dieser rentenungleichheit,sondern einen anwalt,der mich als evt.kläger vertritt und evt.vor das europäische gericht geht und diese ungleichheit versucht gerichtlich abzuändern. es kann ja nicht sein,das sich im grunde die frauen weniger belasten und länger leben,dafür noch belohnt werden und früher in rente dürfen und der mann durch seine beruflichen und männlichen nachteilen sich länger kaputt machen soll und dafür viel später die rente erhält. es gibt noch weit mehr begründungen und auch gründe,warum die heutigen frauen kein recht haben dürfen,derartige rentenvorteile gegenüber dem mann gesetzlich gestattet zu bekommen. stichwort,jede 2.frau lässt den mann in stich -scheidung. kochen und haushalt ist für die heutigen frauen eher ein fremdwort, weiterhin gibt es für die kinder kindergärten u. u. u. im übrigen würde ich gerne wissen wie das eu-weit geregelt ist,wobei die frauen in den meisten eu-ländern nicht diesen luxus der deutschen frauen beruflich und familier geniesen könne. gruss an alle gleichgesinnten und alle anwälte die sich in dieser thematik angesprochen fühlen und eine chance sehen diese gleichberechtigung auszufechten. heiku schiesl