Arbeitgeberfrae - Betriebsbedingte Kündigungen nötig
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Daher muss ich meinen Angestellten (Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag) nun kündigen. Arbeitnehmer 1 ist seit dem 01.02.08 angestellt, Arbeitnehmer 2 seit dem 01.06.09. Ist es korrekt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber 1 zwei Monate zum Monatsende (über 5 Jahre im Betrieb) und für Arbeitnehmer 2 einen Monat zum Monatsende (länger als zwei, aber weniger als 5 Jahre?)