Das Kind wohnt bei der Mutter, der Vater zahlt stets (mehr als) gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt für das Kind. ... Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen. (2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. ... Unstrittig ist hierbei, dass die Mutter auch die Entscheidung treffen könnte, grundsätzlich ("aus freien Stücken") zur Betreuung zu Hause zu bleiben, was hier nicht der Fall ist.