Kosten für erstmalige Herstellung einer Straße
vom 6.2.2008
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Im Vertrag gibt es einen Passus, der besagt: "Erschließungs- und sonstige Anliegerbeiträge für Erschließungsanlagen, die endgültig hergestellt oder für die die Beitragspflicht entstanden ist, trägt der Verkäufer, unabhängig davon, ob sie bereits durch Zustellung eines Beitragsbescheides festgestzt worden sind. ... Frage: Kann ich den Verkäufer für die Kosten in Anspruch nehmen? Oder kann ich den Notar in Anspruch nehmen, da er uns nicht darüber informiert hat, dass die Straße, an der die Wohnung liegt, noch nicht erstmalig endgültig hergestellt worden ist und nun schätzungsweise 8.000,-- € Kosten auf uns zukommen?