Verzicht auf die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
vom 1.10.2015
51 €
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Gemäß meinem GmbH-Geschäftsführervertrages ist folgendes zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot geregelt: (1) Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder indirektem Wettbewerb steht. ... Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages. (3) Der Geschäftsführer verpflichtet sich, für die Dauer von 2 Jahren nach Beendigung dieses Vertrages weder in selbständiger, unselbständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in Wettbewerb steht. ... In diesem Fall endet die Verpflichtung zur Zahlung der Karenzentschädigung mit Abgabe der Erklärung. (9) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages steht dem Kündigungsberechtigten das Recht zu, innerhalb eines Monats nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Teil das nachvertragliche Wettbewerbsverbot aufzuheben. (10) Für jeden Fall des Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Vertragsstrafe in Höhe des Betrages zu zahlen, der der in den letzten 12 Monaten vor Beendigung des Vertrages durchschnittlich bezogenen monatlichen Vergütung entspricht.