kündigungsfrist garagennutzung im "beitrittsgebiet
vom 3.1.2007
20 €
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beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Silke Terlinden / Oberhausen
es geht um die kündigungsfrist eines garagennutzungsverhältnisses einer nach dem recht der ddr auf meinem grundstück gebauten garage. mir gehört der grund und boden, jemand anderem die garage, die darauf steht. die nutzungsentgeltzahlung erfolgte immer jährlich im voraus. es geht jetzt nicht um den kündigungsschutz - die investitionsschutzfrist ist abgelaufen - ich muß wissen, mit welcher frist ich dem nutzer jetzt kündigen kann. dafür ist wohl maßgeblich, wie der nutzungsvertrag einzuordnen ist. ist das ein miet- oder pachtverhältniss oder was anderes? gibt es dazu regelungen? jedenfalls bitte ich darum, sowohl einen ganz konkreten zeitraum (zb zwei wochen; drei monate; ein halbes jahr, zum monats ende; zum jahresende; etc.) genannt zu bekommen als auch den entsprechenden §. oder genauer: ich suche hier antwort auf die frage, zu welchem termin ich frühestmöglich kündigen kann. dankeschön, tom