Hallo, mir ist ein Urteil geläufig, bei dem eine Mietminderung aufgrund des Verhaltens eines Hausmeisters (Beleidigungen usw) für Recht erkannt wurde. Wenn der Vermieter sich "wie Sau2 benimmt und beleidigende und bedrohliche Schreiben verschickt, eine Tür aufbricht, den Vertrag einseitig ändert, sich weigert mängel abzustellen und (Privat)Gutachten "vom Tisch wischt", Nutzungsrechte entzieht, Drohungen der Versorgungseinstellung (kalte Räumung) schriftlich und mündlich formuliert usw. - lassen sich hieraus rechte für den Mieter herleiten, z.B. eine weitere Mietminderung oder Schadensersatz für Umzug aufgrund Unzumutbarkeit Mietverhältnis? Ein Urteil wäre hilfreich.