Pachtvertrag Gaststätte - Kündigungsmöglichkeit
vom 14.6.2016
25 €
Historischer Preis
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Dort stand: 7.Daneben steht dem Pächter das einmalige außerordentliche Kündigungsrecht zu, das Pachtverhältnis mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des ersten Pachtjahres zu kündigen.) ... Das Pachtverhältnis kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, erstmals zum Ende des Pachtverhältnisses. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Pachtverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. 3.Dem Pächter wird das Recht eingeräumt, eine Verlängerung der Pachtzeit um drei Jahre zu verlangen.