Um dies zu klären, bin ich vor einem Monat zu dem zuständigen Ausländeramt gegangen, wo mir gesagt wurde, dass ich nach dem abgeschlossenen Studium Recht auf ein Jahr Visum zur Arbeitsplatzsuche oder, wenn ich den Vertrag habe, dann Recht auf Arbeitsbeschäftigung habe. Nachdem ich alle Unterlagen hatte und der Antrag auf die Arbeitserlaubnis gestellt wurde, habe ich in dem Ausländeramt eine andere Aussage bekommen, und zwar, dass mein Masterstudium kein grundsätzliches Studium ist und sogar nach der Zustimmung des Arbeitsamtes bzw. nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis muss ich Deutschland verlassen und in einem anderen Land (nicht unbedingt in der Heimat) einen Antrag auf Visum zur Erwerbstätigkeit stellen und erst mit dem neuen Visum in Deutschland einreisen. ... Meine Frage wäre, ob ich als Absolventin eines Masterstudiums berechtigt bin, eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis hier in Deutschland zu bekommen, ohne das Land zu verlassen bzw. ob ich die Rechte habe, so wie die anderen ausländischen Studenten, die ihr Studium in Deutschland absolvieren, mich noch ein Jahr in Deutschland aufzuhalten, um nach einer Arbeitsstelle zu suchen.