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428 Ergebnisse für steuer arbeitgeber frage arbeitnehmer

Bußgeld wegen fehlender Arbeitserlaubnis, obwohl alles nötige vom AN gefordert wurde?
vom 26.11.2013 98 € Historischer Preis
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Unsere Frage an einen Anwalt ist, ob es sich lohnt Widerspruch gegen diese Bescheide zu erheben (mit anwaltlicher Unterstützung)? ... Der Arbeitnehmer hat uns vor Ausstellung des Arbeitsvertrages nachgewiesen, dass er nach § 2 Abs.1 FreizügG /EU ein Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist (seine Frau ist Spanierin und lebt zusammen mit seiner Tochter in Deutschland). Weiterhin hat er uns alle Unterlagen, die zur Aufnahme eine Beschäftigung notwendig sind, vorgelegt (Steuer-ID, deutsche SV-Nummer, Krankenkassennachweis).
Krankenversicherungsbeiträge als ausländischer Pendler
vom 14.6.2024 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der deutsche Arbeitgeber führt selbstverständlich die Sozialversicherungsbeiträge, die sich aus der Anstellung ergeben, an den deutschen Staat ab. ... Mir stellt sich nun die Frage, ob der Vorgang korrekt ist, da Person A bereits in Tschechien Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf ihr gesamtes Einkommen -aus Deutschland und Tschechien- zahlt.
Kann man beim Firmenwagen noch was absetzen?
vom 20.2.2013 60 € Historischer Preis
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Die Firma übernimmt - außer zu Urlaubszeiten - alle Tankbelege und Reparaturen, Steuer und Versicherung. ... Frage: Die 513,30 € scheinen der vom Arbeitgeber pauschal errechnete Wert für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeit zu sein, die 394,55 € die "Firmenwagen-Nutzergebühr". ... Frage: Was genau setzt er da ab?
Freiberuflicher deutscher Wochenaufenthalter mit Temporäranstellung in der Schweiz
vom 14.11.2015 70 € Historischer Preis
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- Ich habe im Jahr 2015 von Anfang Januar bis Ende Juni durchgängig jeweils von Montags bis Freitags in einer befristeten Tätigkeit in der Schweiz gearbeitet und dort unter der Woche ein Zimmer bezogen (natürlich für weit mehr als 60 Übernachtungen). - Meine Gesamteinkünfte daraus lagen auch abzüglich der damit verbundenen Kosten für Flüge, Unterkunft und Verpflegung in jedem Fall über den jährlichen Gesamteinkünften, ab denen der Grenzsteuersatz von 42 % in Deutschland greift. - Ich habe meinen (Wochenend-)Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und bin damit kein Grenzgänger. - Ende 2014 habe ich mich in Deutschland freiberuflich selbstständig gemacht. Die Aufgabe in der Schweiz war mein erstes Projekt, die temporäre Festanstellung in der Schweiz der Rahmen dafür. - Ich bin und war in Deutschland privat krankenversichert. - Zur Vermeidung einer doppelten Sozialversicherungspflicht habe ich einen entsprechenden Antrag gestellt und mich selbst in die Schweiz entsendet. - Meine Lohnabrechungen in der Schweiz habe ich netto erstellt und habe meinen Lohn abzüglich der Quellensteuer ausbezahlt bekommen. - In meiner monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung habe ich regelmäßig meine beruflichen Ausgaben geltend gemacht und meinen Lohn als nicht steuerbares Einkommen angegeben. - Nach Ende der Tätigkeit in der Schweiz habe ich ab August ein anderes Projekt in Deutschland angenommen, in dem ich bis Jahresende freiberuflich arbeite. - Ich besitze außerdem in Deutschland eine vermietete Wohnung aus der ich Mieteinkünfte beziehe, und gehe davon aus, dass ich diese abzgl. angefallener Kosten mit 42 % + Soli versteuern werde, falls das hier relevant sein sollte. Da das Jahr zuende geht, würde ich mich gerne vergewissern, ob mein Vorgehen so korrekt war und ob ich hier mit einer Nachversteuerung der Einkünfte aus der Schweiz in Deutschland zu rechnen habe oder ob meine Einnahmen abzgl. der Quellensteuer lediglich dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
Eigenkündigung (fristlos) wg. ärztl. Attest
vom 31.10.2004 35 € Historischer Preis
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Mein Arbeitgeber hat mir jetzt folgendes Angebot unterbreitet: ich kündige mit ärztlicher Bescheinigung selbst fristlos zum 31.01.2005 und erhalte dafür eine Einmalzahlung in Höhe von 4 Monatsgehältern ( selbst könne die Firma nicht kündigen, da man sonst eine hohe Zahlung an das Arbeitsamt zu entrichten hätte, weil mit Ablauf der siebenmonatigen Kündigungsfrist mein Alter 55 ist ). ... Hieraus ergeben sich folgende Fragen an Sie : 1.)die angebotene Zahlung ist meiner Auffassung nach viel zu niedrig, wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, nach meiner REHA die Arbeit wieder aufzunehmen ?
Abfindung und Auswanderung
vom 17.11.2007 20 € Historischer Preis
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Kann ich trotz der ab März 2008 beschränkten Steuerpflicht am Jahresende 2008 einen Lohnsteuerjahresausgleich machen um einen Großteil der im Januar und Februar 2008 gezahlten Steuern erstattet zu bekommen, oder muß ich dafür unbeschränkt steuerpflichtig bleiben also in Deutschland gemeldet bleiben?
Mehrere Jobs gleichzeitig ausüben
vom 23.12.2022 für 45 €
Ich bin im Bewerbungsverfahren nämlich inzwischen eine Runde weiter und stelle mir natürlich jetzt die Frage, wie ich das rechtlich und steuerlich abbilden kann, diese Stelle im Falle eine Zusage anzunehmen.
Lockerer Umgang einer Wohnungsverwaltung mit Anstellungsverhältnissen
vom 23.5.2014 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bevor ich zur Frage komme, möchte ich folgendes vorausschicken: Ich bin Eigentümer einer ETW (in der Anlage ca. 20 Wohnungen) im Raum Köln. ... Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass der Vertrag einfach "nachträglich" erstellt wurde und Sozialabgaben/Versicherungen nicht getätigt wurden, mithin Steuern hinterzogen wurden. ... Frage: Nächste Woche habe ich endlich einen Termin zur Akteneinsicht insbes. zu dieser Angelegenheit "Anstellungsvertrag" bei dem Verwalter.
Überzahlung Gehalt? Rechtslage, Vorgehensweise?
vom 1.11.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Mein Mann hat sich bisher so verhalten: er hat seinem AG gesagt, dass er ihm nichts unter der Hand zurückgibt und dann alles so weiterläuft wie gehabt (wäre ja auch für beide Parteien Unsinn, schon in Hinsicht auf die hohen Steuern und Sozialabgaben). ... Sollten die vorher geflossenen Infos zwischen A''''amt und dem AG sich als irrtümlich erweisen und mein Mann nun doch (wie von uns erst ja auch angenommen) einen geringeren Verdienstanspruch haben, nun meine Fragen: Muss zuviel bezahlter Lohn brutto oder netto zurückbezahlt werden? ... Wie werden zuviel gezahlte Steuern, Sozialabgaben und Lohnnebenkosten rückverrechnet?
Haupt-/Nebenwohnsitz Dland/Öst. während Studium und Arbeit in Dland, Mietwhng in Öst
vom 1.2.2021 für 75 €
beantwortet von Rechtsanwältin
"Vorgeschichte": - bis 2017 in Deutschland gelebt & gearbeitet, deutscher Staatsbürger - Seit Ende 2017 in Österreich gearbeitet, dort nur Nebenwohnsitz gehabt, Steuern dann nur noch dort gezahlt - in ca. 2019 Hauptwohnsitz in Österreich angemeldet, in Deutschland ganz abgemeldet - in 2020 in Österreich abgemeldet, wieder Hauptwohnsitz und Arbeit in Deutschland. ... Nur in Deutschland Steuern zu zahlen D. in Tirol eine Wohnung zu mieten und dort auch tatsächlich zu leben (Studium ist ein Fernstudium und arbeiten kann ich von überall, da zu 99% Homeoffice und nur alle paar Monate Termine in Deutschland) Meine 4x Fragen hierzu: A.
GmbH Angestellter arbeitet gar nicht in Firma ! Steuerstrafrechtlich bedenklich ?
vom 3.11.2014 77 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei einer GmbH wird jemand eingestellt ( auf die Payroll genommen ) der aber gar keine Arbeitsleistung für die GmbH erbringt, noch dort arbeitet, noch dort regelmäßig bzw. unregelmäßig erscheint. Die anderen Mitarbeiter kennen Ihn also nicht. Der eingestellte ist nicht verwand, verschwägert ( usw ) mit dem Gesellschafter oder dem Geschäftsführer oder mit einem der anderen angestellten der GmbH, also eine dritte Person.
Firmenwagen-Regelung.
vom 21.3.2019 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ich bin im Vertrieb bei einem IT-Systemhaus. Aufgrund von einem Weggang eines Kollegen, soll ich nun dessen Firmenwagen übernehmen und mir keinen eigenen konfigurieren / bestellen. Ich habe mal gehört, dass in solchen fällen nur die 1% Regel zum tragen kommt und ich nicht noch den Eigenanteil des Vorgängers mit übernehmen muss?
Arbeiten in der Schweiz- Optionen, Schweizer EK-Steuersatz sofortnutzenzukönnen
vom 16.12.2016 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Dies würde wohl bedeuten, dass von meinem Lohn als Grenzgänger in der Schweiz 4,5% Quellensteuer einbehalten wird (für mich wäre derzeit eine G- oder B-Bewilligung möglich (erst nach 5 Jahren könnte ich eine Niederlassungsbewilligung C beantragen, was Verzicht auf Quellensteuer und stattdessen ordentliche Besteuerung in der Schweiz hieße)), die dann mit dem relativ hohen deutschen Steuersatz verrechnet wird- ich also letztlich der deutschen EK-Steuer unterliege. ... p.s.: der Schweizer Arbeitgeber zahlt keine Wohnung; auch fallen kaum Dienstreisen an (die ggf. mit zu Abwesenheitstagen zählen könnten); p.p.s.: evtl. noch von Bedeutung: „Steuerrechtlicher Wohnsitz bei Wochenaufenthalt": http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACCA935-A814-0AA7-240BDBD8AEC051A0.html und „Steuerrechtlicher Wohnsitz von Ehegatten": http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACCA828-9123-0ED2-51ED2B90DE316051.html