. - Direkt über meinem PKW-Stellplatz befindet sich im Dach des Hauses ein integrietes kippbares Dachfenster, an dessen unterem Ende sich Eis ansammeln kann, welches möglicherweise die Schäden verursacht hat (Bilder hierzu mit Eis am Fensterrand liegen vor). - Örtlichkeit: Niedersachsen (Flachland) Es entstand ein Schaden an meinem PKW durch Eisfall vom Dach. Der Schaden wurde der Gebäudehaftpflicht-Versicherung meines Vermieters gemeldet, welche eine Zahlung mit folgender Begründung ablehnt: - fehlende Anhaltspunkte für ein Verschulden des Versicherten - erforderliche Sorgfalt wurde nicht verletzt - Schneefanggitter öder ähnliche Vorrichtungen sind weder vorgeschrieben noch ortsüblich - es kann von Hauseigentümern nicht verlangt werden, Dächer ständig von Schnee freizuhalten - wenn solche Gefahren ausnahmsweise auftreten, kann von den Verkehrsteilnehmern erwartet werden, dass sie sich darauf einstellen und Gefahrenstellen meiden Nachfolgend noch ein Auszug aus einer Verordnung der besagten Stadt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit: "7.