Sehr geehrte Rechtsanwälte, wir haben Ende letzten Jahres einen Kaufvertrag für ein Haus mit Grundstück geschlossen, und in zwei Wochen steht die Übergabe an. ... Des Weiteren finden sich dort noch folgende allgemeine Klauseln: (3) Der Verkäufer versichert, dass nach seiner Kenntnis der Vertragsgegenstand nicht mit Mängeln behaftet ist, auf deren Vorhandensein der Käufer angesichts ihrer Bedeutung nach Treu und Glauben einen Hinweis erwarten durfte. (4) Im Übrigen wird der Vertragsgegenstand im gegenwärtigen, dem Käufer bekannten Zustand verkauft. ... Inwieweit (und in welcher Höhe) könnten wir Schadenersatz geltend machen oder den Kaufpreis mindern, oder steht dem (4) entgegen?