Eigentumswohnung - Verzug Fertigstellung
| 1. März 2015 12:48
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Preis:
70€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im November 2014 einen Kauf- und Bauträgervertrag für eine Eigentumswohnung unterschrieben.
Dort ist fixiert, wann die Wohnung bezugsfertig ist.
Im Vertrag steht:
"Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis spätestens 31.08.2015 bezugsfertig und bis spätestens 31.10.2015 vollständig fertig zu stellen.
Bei Überschreitung der Fertigungsfristen haftet der Verkäufer - unbeschadet anderer gesetzlicher Ansprüche des Käufers - auf Verzögerungsschadenersatz nach Maßgabe der Vorschriften des BGB insbesondere nach §§ 280 Abs. 2
, 286 BGB
.
Behinderungen bei der Fertigstellung des Kaufgegenstands aus Umständen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, z.B. höhrere GEwalt, Streik oder Ausführung von Sonderwünschen des hiesigen Käufers, verländern die Herstellungsfristen um die Dauer der Behinderung."
Kurz bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, wurde der Fertigstellungstermin von 30.06.2015 auf 31.08.2015 geändert. Wir hatten damals gesagt ok, wir unterschreiben den Vertrag mit 31.08.2015.
Es wäre also jetzt schon die 2 Verschiebung!
Jetzt haben wir einen Brief des Verkäufers erhalten. In diesem wird nun beschrieben, dass es Schwierigkeiten gab (weil insgesamt 3 mal die Baufirma gewechselt wurde). Diese konnten nun behoben werden.
In dem Schreiben wird auf ein anderes Schreiben Bezug genommen, das wir nie erhalten haben. Dort wurde wohl über die Einstellung der Arbeiten der Bauleitung sowie der Projektsteuerung informiert. Wir hatten zu dieser Zeit Kontakt mit der Projektsteuerung (es liegen eMails im Zeitraum 18.-21.12.2014 vor) und diese hat uns nicht darauf hingewiesen, dass die Arbeiten eingestellt wurden oder es im Moment Probleme gibt.
Es geht um folgendes:
" Im Zuge der Aufarbeitung hat sich nun leider herauskristallisiert, dass Teile der ursprünglichen Planung in dieser Form nicht realisierbar sind und wir nun gezwungen sind eine qualitativ höherwertige Ausführung umzusetzen. (...)
1. Erhöhter Brandschutz
2. Verbesserung Schallschutz
3. Lifte (betreffen nicht unser Gebäude - sondern ein anderes)
4. Umplanungen und Nachgenehmigungen (...)
Wie den zuvor genannten Punkten immanent ist, kommt es durch diese qualitative Verbesserung der Bauausführung zu einer unabwendbaren Erhöhung des ursprünglich kalkulierten Baubudegts beziehungsweise einer Verlängerung des kommunizierten Bauzeitplans.
Von Seiten der Projektgesellschaft wurde der Entschluss gefasst, die erhöhten Kosten zur qualitativen Verbesserung des Gebäudes zu übernehmen. Offen möchten wir an dieser Stelle an Sie hantreten, die entstandenen beziehungsweise entstehende Bauzeitverlängerung nicht in Form von Pönal- und Schadensersatzansprüchen zu Lasten der Projektgesellschaft abzurechnen.(...)"
Im Anhang des Schreibens befand sich auch ein "Nachtrag zum Kauf- und Bauträgervertrag". Wir sollen diesen unterschreiben und damit den neuen Fertigungsstellungstermin vom 31.12.2015 annehmen.
Im Gegenzug müssen wir nicht die Mehrkosten tragen, die durch die Verbesserung des Schall- und Brandschutzes entstehen.
Wir haben diese Maßnahme nicht zu vertreten und haben diese auch nicht beauftragt. Diese Maßnahme kommt nicht unvorhersehbar, da sich die Anforderungen/Gesetze bezüglich Brand- und Schallschutz nicht geändert haben. Daher ist dies eine Fehlplanung/-kalkulation/-einschätzung von Seiten des Verkäufers, die er zu vertreten hat.
Wir wollen diesen Nachtrag nicht unterschreiben. Wenn sich der Einzugstermin wirklich um die 4 Monate verschiebt, können wir die Doppelbelastung (Kreditzinsen, Bereitstellungszinsen (fallen ab Juni 2015 an), Miete der Mietwohnung in der wir wohnen) nicht finanzieren. Daher wollen wir auch nicht auf den Schadensersatz verzichten. Ebenso sind wir nicht bereit, die Mehrkosten zu tragen, die nun entstehen. Zudem wissen wir auch überhaupt nicht wie hoch diese sind.
Was empfehlen Sie und wie können wir hier weiter vorgehen?
Vielen Dank
Herzliche Grüße
Einsatz editiert am 01.03.2015 12:56:52