Zwei Freiberufler unter einem Namen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Auf folgende Thesen hätte ich gerne eine Bestätigung oder eine Korrektur: 1) Ich gelte als Freiberufler, da ich einer lehrenden Tätigkeit nachgehe und auf eigene Rechnung bzw. mit eigene Verträgen zwischen mir und meinen Schülern arbeite!