Die Rechnung wies dann 2 Stunden à 150,- Euro plus Mwst. aus. a)Als Privatmann bin ich davon ausgegangen, dass mir ein Endpreis, also brutto, genannt wird. b)Auch wenn es rechnerisch gleich ist, haben mich die 150,- Euro Stundensatz doch geärgert, weil es so eben nicht abgesprochen war. c)Im Nachgang habe ich irgendwo gelesen, dass eine Erstberatung beim Steuerberater nur 190,00 Euro plus Mwst, also 226,10 Euro kosten darf. ... Ich habe die 200,- Euro damit begründet, dass man mir ja nur zwei Stunden in Rechnung gestellt hätte, aber als Stundensatz nur 100,- Euro vereinbart waren und wenn ich eine korrekte Rechnung mit „Zwei Steuerberater je 1,5 Std zu 100,-€/ Std. = 300,- Euro" erhielte, dann würde ich die fehlenden 100,- Euro überweisen. ... Ist ja schon klar, aber man kann auch den Stundensatz zu 84,03Euro plus USt. = 100,- Euro machen – für mich als Verbraucher erwarte ich den Endpreis.