Dabei erwähnt K mehrmals, dass es ihm gerade darauf ankommt, "sofort mit der bebauung auf dem grundstück beginnen zu können", da sich der "deal" sonst finanziell für ihn nicht lohnen würde. ... Als K bei der gemeinde einen antrag auf erteilung der baugenehminung stellt, kommt es, wie es kommen musste: die baugenehmigung wird abgelehnt, weil die gemeinde einen neuen Bebauungsplan für dieses gebiet entworfen hat. Die gemeinde hatte deshalb, bereits vor abschluss des kaufvertrags, eine veränderungssperre erlassen: in dem baugebiet darf nichts mehr gebaut werden, bis der neue bebauungsplan festgelegt ist (dauer der planungsarbeiten mindestens 12monate).