Einstweilige Verfügung
vom 25.10.2004
20 €
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Anlass hierfür war eine den Verfügungsauflagen zuwiderlaufende schriftliche Verleumdung im Rahmen eines separaten Zivilprozesses im Mai diesen Jahres (gegen die ich wegen des Problems ´berechtigte Interessen´ nicht gerichtlich vorgegangen bin). ... Zudem habe ich nun ein Schreiben des gegnerischen Anwalts erhalten, in dem dieser ausdrücklich betont, die Verfügung habe nach seiner Auffassung "weiter Bestand" und sein Mandant wolle sich daran halten. ... Bevorzugt übrigens aus Berlin, da ich ohnehin einen kompetenten Anwalt in dieser Sache suche.