Aufgefordert zur Löschung von Google Bewertung
23.04.2021 23:29
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in unter 2 Stunden
Liebe Anwältin, lieber Anwalt,
ich hoffe Sie können meine beiden Fragen beantworten; ich denke sie sind recht einfach.
Hintergrund:
Ich habe vor vielen Jahren nach einem Friseurbesuch gefrustet eine 1-*-Bewertung bei Google abgegeben mit dem Inhalt: "Wartezeiten von über ne stunde trotz termin, und das bei diesen Preisen..."
Nun, vor zwei Monaten, erhielt ich eine E-Mail von Google, ich solle Nachweisen, dass ich tatsächlich Kunde war oder meine Bewertung ändern. In der E-Mail stand u.a. die Nachricht vom Anwalt des Friseurs:
"Durch die Bewertung von "XXX(entfernt)" wird der Eindruck vermittelt, dass der
Bewertende "XXX(entfernt)" Erfahrungen mit meiner Mandantschaft gemacht hätte,
was unzutreffend ist. "XXX(entfernt)" kennt meinen Mandanten nicht. Mein Mandant
kennt den Bewertenden nicht. Da es nie eine geschäftliche Beziehung
zwischen beiden Parteien gab, ist diese Bewertung unzulässig und schädigt
meinem Mandanten in erheblichem Umfang."
(Und auch noch diese gleiche Nachricht zu einem dutzend anderer negativer Bewertungen.)
Ich habe meine Bewertung daraufhin auf 2* geändert mit dem Text:
"Update 02/2021:
Mir ist bewusst, dass Friseure es im Corona-Lockdown nicht gerade leicht haben und auch viel Zeit, sich mit anderen Themen zu beschäftigen, als Haare-Schneiden. Dennoch war ich überrascht, als Google mir mitteilte, dass sie anwaltlich dazu aufgefordert wurden, einen halben dutzend negative Bewertungen (inkl. meiner) zu löschen. Ich solle nachweisen, dass ich (vor über 5 Jahren!) Kunde gewesen bin, oder meine Bewertung ändern, ansonsten werde sie gelöscht. Ich entschied mich für letzteres und hebe die Bewertung von 1* auf 2* an.
Diese Vorgehensweise führt das gesamte Google Bewertungssystem ad absurdum...
Der Original-Text meiner 5 Jahre alten Bewertung lautet:
Wartezeiten von über ne stunde trotz termin, und das bei diesen Preisen..."
Woraufhin der Friseurladen geantwortet hat, dass diese Sache erneut dem Anwalt übergeben werde.
Nun, der einzige Nachweis dass ich jemals Kunde dort war, den ich habe, ist ein alter E-Mail-Verkehr von 2015. Ich fragte per nach einem kurzfristigen Termin und weise in der E-Mail darauf hin, dass ich schon öfter Kunde dort gewesen sei und beim letzten Besuch einen 10-Euro-Gutschein erhalten hätte, den ich leider verloren hätte, und der Frage, ob es Stammkunden-Rabatt gäbe.
Daraufhin erhielt ich eine Antwort, dass kein Termin verfügbar sei, jedoch auch einen Kommentar zur Frage bzgl. dem Stammkundenrabatt: "Stammkundenrabatt? Mal gucken wie nett du an dem Tag zu mir bist! ;)"
Meine Fragen:
1. Wäre dieser E-Mail-Verkehr ausreichend als Nachweis, dass ich Kunde gewesen bin?
2. Sollte dieser E-Mail-Verkehr nicht ausreichen oder nicht anerkannt werden, oder falls ich diese E-Mails gar nicht aufbewahrt hätte, welche negative Konsequenzen könnten so eine Bewertung nach sich ziehen? Schadensersatz (wie auch immer berechnet)? Verleumdung?