Zwangswechsel von PKV in GKV – festes Angestelltenverhältnis – Arbeitgeber versäumt Informationspflicht Seit 1990 bin ich festangestellter Mitarbeiter eines großen Kreditinstituts und seit 15 Jahren in der privaten Krankenversicherung (vorab: ich bin weder beim Abschluss meiner Privatversicherung, noch dass ich bei der Reduzierung der meiner Arbeitszeit von meinem Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt worden, dass bei einer Reduzierung der Arbeitszeit und damit ein Unterschreiten der Beitragsbemessungsgrenze wieder pflichtversichert bin, bzw. eine 3-monatige Frist zu beachten ist, um weiter privat versichert zu sein). Jetzt zur Situation: 2005 hatte ich einen schweren Motorradunfall (Wegeunfall, Berufsgenossenschaft ist involviert, da es auf dem Weg zum Arbeitsplatz passierte), der mehrere schwere Operationen nach sich zog und auch weitere OPs in Zukunft voraussichtlich notwendig macht. In Folge dieses Unfalls bin ich 40% erwerbsgemindert und beziehe eine Verletztenrente von ca. 1000€. 2006 habe ich das erste Mal testweise meine Arbeitszeit reduziert (hier müsste ich eigentlich schon unter die Beitragsbemessungsgrenze gefallen sein).