Sehr geehrte Damen und Herren, seit einigen Jahren betreut auf selbstständiger Basis ein Mann den Webshop unseres Unternehmens , welcher derzeit eingeschriebener Student Informatik ist (wird vom Finanzamt derzeit als Freiberufler geführt) Dieser betreute in den letzten Jahren in geringerem Umfang unseren Webshop, meist nicht bei uns vor Ort. Desweiteren hatte er 5 weitere Kunden, von denen er - uns mitgerechnet - ca. die gleichen Aufwandsentschädigung bezog. Das sich seit diesem Jahr der Betreuungsaufwand deutlich bei uns erhöhte, konnten wir den Systembetreuer mehr einbinden, er ist nun 1-2 Tage die Woche vor Ort, arbeitet die gleiche Zeit auch von zu Hause aus für uns,er erhält natürlich auch deutlich mehr Aufwandsentschädigung, nun verschiebt sich das Einkommensverhältnis dahingehend, dass er 85% des Erwerbs von uns bezieht und 15% von noch 1-2 weiteren Auftraggebern.