Eigenbedarfskündigung durch Vermieter | Sonstige Vereinbarung
vom 4.6.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Cedric Hohnstock / Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde ein Haus vermietet - in "Sonstige Vereinbarungen" wurde festgehalten "Eigenbedarf wird vom Vermieter nicht beabsichtigt". Reicht dies aus, damit der Vermieter rechtsverbindlich nicht für seinen Eigenbedarf kündigen kann oder ist das eher eine Absichtserklärung, die eher keine rechtliche Auswirkung besitzt. Vielen Dank!