Reklamation Lebensmittel
vom 30.3.2017
100 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
wir haben an einen unserer Kunden ( im folgenden Kunde A genannt ) Lebensmittel gehandelt ( in diesem Fall getrocknete, pulverisierte Pflanzenteile ) welche Kunde A an einen anderen Händler ( im folgenden KUnde B genannt ) weiterverkauft hat. Kunde B hat zwar eine Anaylse der Ware beauftragt, den Ausgang besagter Anaylse aber, da er ein Termingeschäft erfüllen mußte, nicht abgewartet sondern den gelieferten Rohstoff in eine Mischung verarbeitet und diese in Kleinpackungen abgefüllt. Nach Erhalt der von Kunde B beauftragten Anaylsen haben sich erhöhte Werte im Bereich der Mikrobiologie ergeben weshalb KUnde B die gesamte Mischung nicht verwenden kann.