Der Vertrag sieht vor, dass diese UG im Impressum der Web-Site als für den Inhalt Verantwortlicher genannt wird. ... c) Zwar verpflichtet sich die UG in diesem Mietvertrag mich als Domaininhaber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, doch letztlich könnte ich meinen Anspruch gegen die UG ja aufgrund deren "Mini-Vermögen" gar nicht realisieren = ich würde selbst auf dem Schadensersatz und den Gerichtskosten sitzenbleiben, welche ich ggf. für die auf der Domain begangene Rechtsverletzung zu zahlen hätte. ... Falls der Geschäftsführer diese nicht geben will, könnte man daraus schließen, dass er die gesamte Haftung auf mich abwälzen will und dann eben den Vertrag gar nicht erst abschließen,,,,, oder?