Auszug aus dem Mietvertrag: $2 Mietzeit a) Der Vertrag wird auf die Dauer von 5 Jahren geschlossen und läuft am 28.2.2007 ab. Er verlängert sich jeweils um 1 Jahr, falls er nicht mit der gesetzlichen Frist zum Ablauftermin gekündigt wird. §5 Zeitmietvertrag (gilt nur für befristige Verträge von bis zu fünf Jahren Dauer) Ist in $2 Ziff. 1a des Mietvertrages eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren vereinbart, kann der Mieter keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, dir zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörigen nutzen will... Sachverhalt: Ich wohne in einer Mietwohnung, habe am 14.12.06 geheiratet (Ehepaar mit einem Kind), habe kein weiteres Eigentum und will nun mein Eigentum für mich und meine Familie nutzen (weiterer Kinderwunsch, jetzige Wohnung zu klein) Frage: Wann kann ich die Kündigung und mit welcher Frist wegen Eigenbedarf aussprechen, sofort oder erst zum 28.2.09?