Die Wohnung befindet sich in einem ordentlichen Zustand (Nichtraucherhaushalt). ... Naßräume (Küche, Bad und Dusche) alle 3 Jahre Sonstige Räume : alle 5 Jahre Sind bei Beendigung des Mietvertrages Schönheitsreparaturen nach diesem Fristenplan nicht fällig, trägt der Mieter die Renovierungskosten anteilig nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter zu dessen Erstellung beauftragten Malerfachgeschäftes wie folgt: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen bei den Naßräumen länger zurück als: 12 Monate: 30% 24 Monate: 60% 30 Monate: 80% Liegen die letzten Schönheitsreparaturen bei den sonstigen Räumen länger zurück als: 12 Monate: 20% 24 Monate: 40% 36 Monate: 60% 48 Monate: 80% ( 3 ) Der Mieter hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen ab Erhalt des Kostenvoranschlages mittels eines von ihm selbst besorgten Voranschlages eines Malerfachgeschäftes nachzuweisen, daß die entsprechenden Arbeiten kostengünstiger durchgeführt werden können. In diesem Fall gilt der Kostenvoranschlag des Mieters. ( 4 ) Führt der Mieter die Renovierungsarbeiten vor dem Ende der Mietzeit ungeachtet der nicht bestehenden Fälligkeit der Arbeiten durch, ist er von der Verpflichtung zur Übernahme der anteiligen Kosten befreit. ( 5 ) War die Wohnung bei Beginn dieses Vertrages nicht renoviert, laufen die Fristen sowohl zur Durchführung der Renovierungsarbeiten als auch diejenigen für die Abgeltung der Schönheitsreparaturen ab Vertragsbeginn. ( 6 ) Der Mieter ist für die Einhaltung der Fristen, die Art und Weise der Durchführung der im Laufe der Mietzeit durchgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig.