Fristlose Kündigung wegen Untervermietung
vom 26.10.2012
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Die Wohnung habe ich bis vor 2 Jahren selber noch bewohnt und während dieser Zeit die temporäre Untervermietung beim Vermieter beantragt. ... Der Vermieter wurde über alle vorherigen Mieterwechsel durch den Hauswart informiert (noch bevor ich die Untervermietung beantragt hatte). ... Meine Fragen sind: Kann der Vermieter diese einstweilige Verfügung überhaupt erwirken und polizeilich durchsetzen?