Zusammen mit dem Verhältnismäßigmäßigkeitsgrundsatz und anderern Bestimmungen frage ich mich, ob das Urteil von 1998, dass die Einkommenssteuer eines Gastronomen auch auf Hausbesitzer Wirkung hat, denn diese haben im Gegensatz zu Gewerbetreibenden ja neben der Einkommenssteuer auch die Grundsteuer und auch ab und an wenn sie was erben, die Erbschaftssteuer zu leisten. ... Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen…." http://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_%28Deutschland%29 Wäre daher eine weitere Steigerung insbesondere auch der Grundsteuer gerade für Hausbesitzer verfassungswidrig ? ... Ist daher tatsächlich so, dass der Staat bei einigen Steuern auf Deutle komm raus die Steuersätze anheben kann und bei anderen insbesondere auch in Verbindung bei Mieteinnahmen oder und Steuern die durch Eigentum entstehen eine Obergrenze von ca. 50 % hat, sog.