Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Frage 1:
Ihr Vater muss Erbschaftsteuer bezahlen
Frage 2:
Dann wäre Schenkungsszteuer fällig, es gibt aber Freibeträge. Als Sohn könnten Sie alle 10 Jahre 205.000 Euro steuerfrei erhalten.
Frage 3:
Bei zutreffenden Angaben wird nicht weiter geforscht, denn Sie könnten diese ja auch belegen.
Frage 4:
Durch notarielle Beurkundung oder durch Handschenkung, also Übergabe bzw. Überweisung.
Frage 5:
siehe Antwort Frage 2. Für den Rest von 45.000 fallen in Steuerklasse I nur 3.150 Euro an Schenkungssteuer an.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 02.04.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
meine Antwort möchte ich ergänzen und berichtigen, da ich versehentlich in die falsche Spalte gerutscht war. Insofern kann ich Sie beruhigen, als dass der Freibetrag für Sie sogar 400.000 Euro (und nicht nur 205.000 Euro) beträgt.
Erbschaftsteuer fällt daher für Ihren Betrag nicht an.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zuern
Rechtsanwalt