Sachverständigenkosten
vom 27.1.2008
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Da es nur ein Bagatellunfall war habe ich keine Polizei geholt und den Schaden der Versicherung mitgeteilt. ... Nach einiger Zeit bekam ich dann Bescheid, dass der Unfallgegner nicht den Schaden herbeigeführt haben kann, sondern dass der Schaden schon vorher bestand (was natürlich nicht stimmt). ... Einige Zeit später bekam ich die Rechnung über Kosten für den Sachverständigen in Höhe von 749,00 Euro.