Rückzahlung der Mietkaution nach plötzlichem Tod des Mieters
Im Mietvertrag war eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. ... Nun der entscheidende Punkt: nach der Bitte um Erstattung der Kaution beruft sich der Vermieter mir gegenüber nun auf die dreimonatige Kündigungsfrist die nicht ordnungsgemäß eingehalten worden wäre und beklagt dadurch einen Mietausfall, da er so schnell keinen Nachmieter finden konnte. ... Ist denn durch den plötzlichen Tod des Mieters die Kündigungsfrist nicht ausgesetzt und den Angehörigen bzw. dem Zahlenden in voller Höhe zu erstatten, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem (und höherwertigerem Zustand) übergeben wurde?