Gewerbliche Nebenkostenabrechnung nach Vermieterwechsel mit weiteren Kostenpunkten
beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Ein Nachweis über die Gesamtkosten wird vom Vermieter erbracht. - Jährliche Wartungsarbeiten an der Heizungsanlage sind gegen Nachweis zu übernehmen. - Winterdienst und Kosten für Blätterentsorgung im Herbst und Winter in Höhe von 20 % der gesamten Kosten. ... Und da in meinem Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist, dass ich keine Wasserkosten, Straßenreinigung (durch die Stadt, nicht der Winterdienst), Gebäudeversicherung oder Grundsteuern zahlen muss, wie es bei der Müllentsorgung der Fall ist, sieht er sich nun im Recht diese anteilig zu berechnen. ... Deshalb ist mir auch nicht einleuchtend, warum ich Wasser- und Abwasserkosten in gleicher Höhe zahlen soll, als wenn ich dort regulär wohnen würde.