eine kurze frage zum erbrecht, speziell vorerbe. der ausgangspunkt ist, dass Ehemann E sicherstellen will, dass sein ganzes erbe über kurz oder lang bei seinen eigenen kindern landet. dafür will er ein vorerbe mit seiner zweiten ehefrau vereinbaren, die kinder wären nacherben. lässt sich das vorerbe auch auf das haus beschränken, sprich die eigenen kinder aus erster ehe erben sofort alles AUSSER dem haus, welches die zweite ehefrau als vorerbe erben würde (und die kinder dann nach deren tod auch das haus als nacherben) ?