Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei Ihnen kommt grds. eine Teilungsversteigerung in Betracht. Dies ist ein Verfahren zur Auseinandersetzung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücken), das sich im Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft oder einer Gesamthandsgemeinschaft befindet. Dies ist bei Ihnen der Fall.
Die Voraussetzungen sind u.a. der Antrag einer Antragsberechtigten Person. Der Antragsteller muss Teilhaber einer Bruchteilsgemeinschaft oder Gesamthandsgemeinschaft sein.Bei einer Bruchteilsgemeinschaft kann jeder Gesellschafter jederzeit die Auseinandersetzung verlangen.
Die Teilungsversteigerung bewirkt, daß das Eigentum verkauft wird und der Überschuß wird dann unter den Beteiligten verteilt.
Die Teilungsversteigerung muß bei Gericht beantragt werden. WEnn diese angeordnet ist, dann kann man für 6 Monate eine Einstellung verlangen.
Hinsichtlich der Aufwendungen hängt es von den Vereinbarungen ab. Hier wird es im Bedarfsfall auch Beweisschwierigkeiten geben. Hier müßten Sie u.U. nachweisen, daß Sie mehr inverstiert haben und daß für den Fall der Auseinandersetzung vereinbart war, die höheren Investitionen anteilig aufzuteilen.
Ich rate Ihnen daher sich mit den Parteien zu einigen und ggf. eine vollständige Überschreibung auf Sie zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt