Courtageteilung ab 23.12.2020
vom 8.9.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ab 23.12.2020 gilt die Teilung der Courtage bei Immobilien-Verkäufen. ... Der Termin des Abschlusses des Maklervertrages, den der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat, oder der Kauf-/Notartermin. Kann ich als Käufer also eine im November beschlossene Kaufabsicht bis zum 24.12. hinauszögern, um dann nur noch die halbe Courtage zu zahlen, oder gilt die volle Courtage für Käufer, deren Verkäufer den Maklervertrag bis zum 22.12.2020 abgeschlossen haben?