Arbeitsvertrag: Wettbewerbsverbot & Urlaubsanspruch
vom 6.10.2007
30 €
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Hier der Text: a) Dem/Der Arbeitnehmer/in wird für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages untersagt ein Arbeitsverhältnis mit einem Konkurrenzunternehmen einzugehen. b) Als Konkurrenzunternehmen gelten besonders Unternehmensberatungen. c) Der Arbeitnehmerin wird für die Dauer von zwei Jahren untersagt sich in der im Sinne der unter b) beschriebenen Branche selbständig zu machen. d) Das Verbot erstreckt sich auf einen Umkreis von 100 km vom Sitz der XXX (Name der Firma) e) Es gelten die Bestimmungen des HGB über das Wettbewerbsverbot (§§ 74 und 74c) f) Handelt die Arbeitnehmerin dem Wettbewerbsverbot zuwider, kann die XX (Name deer Firma) für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monatsgehalts beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. g) Bei einer dauernden Verletzung des Verbots wird diese Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat der Verletzung neu verwirkt. h) Die Geltendmachung weiterer Rechte aus dem Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weiteren Schadens, bleibt hiervon unberührt. i) Für die Dauer der Vertragsverletzung entfällt der Anspruch auf Zahlung der Karenzentschädigung. 2. ... Soll dies bedeuten, dass ich auch erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub hätte oder dass dieser Anspruch erst nach 6 Monaten genommen werden dürfte?