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Amazon Händler - Rechnung doppelt bezahlen damit Rückerstattung erfolgen kann?

| 21. August 2020 14:07 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Guten Tag,

ich habe bei einem Amazon Händler auf Rechnung ein Gerüst bestellt und erhalten.
Bei der Lieferung war eine Rechnung dabei. In der Fusszeile der Rechnung waren die normalen Geschäftsdaten inkl. Bankkontonummer vorhanden. Den Betrag habe ich auf diesem Konto überwiesen. In meinem Amazon Account ist diese Bestellung jedoch bis Dato als „offen" d.h. unbezahlt gekennzeichnet.
Daraufhin habe ich den Händler kontaktiert da ich die Rechnung aus meiner Sicht schon bezahlt hatte. Jetzt stellt sich heraus dass nicht die Rechnung die bei der Lieferung war bezahlt werde sollte, sondern die zusätzliche Rechnung von Amazon. Die war weder bei der Lieferung dabei noch gab es einen Hinweis darauf. Ich hatte auch Kontakt mit Amazon, aber die machen nichts ausser Zahlungserinnerungen schicken.

Um kurz zu gehen : die Firma wird mir die schon geleistete Zahlung von 818,- Euro erst zurückerstatten sobald ich die Amazon Rechnung i.H.v. 818,- beglichen habe. Es ist der Firma also bekannt dass es hier um eine Fehlüberweisung handelt.
Abgesehen davon dass ich keine 818,- übrig habe, hätte ich dann insgesamt 1636,- bezahlt und kann dann hoffen dass ich irgendwann 818,- zurückerstattet bekäme.
Die Firma ist nicht willens selber eine Überweisung meiner Zahlung auf deren Bankkonto auf das Konto von Amazon vorzunehmen. Das würde jedoch für alle Beteiligten am meisten Sinn machen.
Und obwohl ich die Rechnung zügig bezahlt habe, haben die offensichtlich kein Vertrauen zu mir.
Sonst hätten die eine Rückerstattung getätigt mit der ich die Amazon Rechnung hätte begleichen können. Selber habe ich überhaupt kein Vertrauen zu der Firma, da mir das ganze sehr komisch vorkommt und ich die Befürchtung habe dass ich 818,- nie wieder bekomme.

Meiner Meinung sieht das nach einer ungerechtfertigten Bereicherung nach §§812 ff. BGB 1 verbunden mit versuchter Erpressung nach §253 StGb aus. Man darf das Geld einer Fehlüberweisung sowieso nicht behalten und man darf zudem eine Rückerstattung nicht mit einer Bedingung verknüpfen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie haben in diesem Fall einen Erstattungsanspruch gegen den Händler auf Grundlage des § 812 BGB. Wenn der Händler trotz einer Fristsetzung nicht zahlt, müssten Sie Ihren Anspruch klagweise durchsetzen. Eine strafbare Erpressung erkenne ich hier indes nicht. Wenn Sie die Zahlung an Amazon schulden, so kann die Ware bis Eingang der Zahlung gemäß § 320 BGB zurückbehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 21. August 2020 | 16:01

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