Ich bin auf den freien Monat im April dringend angewiesen, der Aufhebungsvertrag scheint eine einfache und unkomplizierte Lösung zu sein, ich befürchte hier jedoch auch Nachteile, denn es wird gegenüber zukünftigen Arbeitgebern immer schwer zu erklären sein wieso das Arbeitsverhältnis auf diese Weise aufgelöst wurde.
Laut Vertrag soll mir dies vom Arbeitgeber schriftlich spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden. ... Im Vertrag ist geregelt, dass monatlich 10 Überstunden "verfallen", also durch das Gehalt abgedeckt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 1.7.2007 bis 31.7.2009 war ich festangestellt. Ab 1. Januar 2010 habe ich rückwirkend bis einschließlich Ende Juli 2010 eine Gründerförderung (Bundesagentur für Arbeit) erhalten, da ich mich selbständig gemacht habe.
(unbefristeter Vertrag). ... Ich habe 2 Fragen bezüglich meiner Situation: Die Firma hat mir angeboten einen Aufhebungsvertrag zu machen, das Arbeitsverhältnis würde bis Ende Juni gehen, d.h das Gehalt für Mai und Juni wird bezahlt und ich erhalte zusätzlich einen Abfindung von einem Monatsbruttogehalt.Die Firma sagte als Arbeitnehmer wäre es besser für mich als Kündigung bei künftige Bewerbungen.
Im Arbeitsvertrag gib es eine Klausel die besagt, das wenn der AN den Vertrag u.a rechtswiedrig beendet ist eine Vertragsstrafe von EUR 8.000 verwirkt ist. Hat der Mitarbeiter den Vertrag durch sein Verhalten rechstwidrig beendet?
Falls das Arbeitsverhältnis bis zum 31.3. des Folgejahres durch Kündigung des Arbeitnehmers oder fristlose Kündigung des Arbeitgebers beendet wird, ist das Weihnachtsgeld in voller Höhe zurückzuerstatten.
Ich werde mein Arbeitsverhältnis kündigen und frage mich nun inwieweit mein Arbeitgeber hier eine Uberstunden- und Urlaubsabgeltung verweigern kann in Form von Freizeit aus betrieblichen Gründen.
Schließlich sei das Arbeitsverhältnis wegen meiner Berufsunfähigkeit ohnehin obsolet, da ich meinen Teil des Arbeitsvertrages nicht mehr erfüllen kann.
Ich möchte das bestehende Arbeitsverhältnis durch Auflösungsvertrag mit Abfindung beenden und es stehen potentiell zwei Argumentationslinien zur Verfügung: 1. es wurde keine adequate, vergleichbare Tätigkeit nach Elternzeit angeboten oder 2. wegen Teilerbwerbsminderung die Kündigung durch den AG erleichtern???
Kann ich verlangen, dass Sie einen Nachmieter stellt, der in bestimmten formalen Kriterien die für Ihre Auswahl auschlaggebend waren (mehrjähriges Arbeitsverhältnis – in ihrem Fall 10 Jahre, alleinlebend, Bonität) entspricht und in den vorhandenen Mietvertrag (Restdauer ca. 2,5 Jahre, Staffelmiete, Miethöhe, etc.) eintritt?
Bitte teilen Sie mir mit, ob a. ich überhaupt noch - wenn auch der Vertrag bereits > 1 Jahr ist - Kü-Schutz besitze und b. sofern nicht, wie sich die KÜ-Frist tatsächlich verändert c. muss ich diese Vereinbarung überhaupt unterschreiben, wenn im Zuge der geringen MA-Zahl ggf. sowieso kein KÜ-schutz besteht.
Ab wann kann ich ihr kündigen (Kündigungsfrist sind 4 Wochen, Arbeitszeit laut Vertrag: 6 Stunden Teilzeit pro Tag, 500,- EUR netto, arbeitet seit April 2006 bei mir im Familienbetrieb), ohne dass sie anschließend nachtrüglich noch schnell ihre Elternzeit beantragt.
Die Fragen: 1-Wenn ich den Vertrag unterschreibe, dann erfolgt eine Änderung des Aufenthaltstitels reibungslos durch meinen ersten Hochschulabschluss, oder muss ich erst mein neues Studium absolvieren bevor ich wieder eine Arbeitstelle antreten darf?