Schönheitsreparaturen - ja oder nein?
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, ich habe eine Frage zu evtl. notwendigen Schönheitsreparaturen bei Auszug aus einer Mietwohnung. ... Der Vertrag besteht seit April 1996 und wurde zum 31.3.2007 mieterseitig gekündigt. ... Meine konkrete Frage wäre nun: Sind wir zu Schönheitsreparaturen, hier Weissen der Wände und Decken sowie Verschliessen von Dübellöchern, verpflichtet - oder sind wir wegen der genannten starren Fristen nicht dazu verpflichtet, und brauchen die Wohnung lediglich besenrein zu übergeben?