Rein vorsorglich wird für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung gemäß § 573 1, II Nr. 1 BGB unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach § 573 cI BGB bis zum 31.07.2021 erklärt. ... Sie verstoßen damit gegen Punkt 4.2 des Mietvertrages. ... Da Sie dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, sehen wir uns dazu gezwungen, wie angekündigt rechtliche Schritte éinzuleiten und die Kündigung auszusprechen. § 4.2 des Mietvertrags: Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht dazu berechtigt, die Nutzung des Mietobjektes ganz oder teilweise einem Dritten zu überlassen, insbesondere es weiter zu vermieten.