Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
1. Sie selbst brauchen sich nicht mit den Interessenten am Telefon oder per E-Mail auseinandersetzen. Die Weitervermietung der Wohnung und die Vergabe der Besichtigungstermine an die Interessenten ist allein Sache des Vermieters. Ihre Telefonnummer kann der Vermieter nicht verlangen, eine Abstimmung der Besichtigungstermine zwischen Ihnen und dem Vermieter ist ohne weiteres auch per E-Mail möglich.
2. Sie müssen lediglich die Besichtigungstermine mit dem Vermieter absprechen und bei den jeweiligen Terminen die Tür öffnen, damit sich die Interessenten die komplette Wohnung ansehen können, eine Kommunikation mit den Interessenten während der Besichtigung oder eine Beschreibung der Wohnung gehört nicht zu Ihren Aufgaben. Eine Begleitung und "Bewachung" der Interessenten während des Rundgangs liegt allerdings in Ihrem eigenen Interesse.
3. Der Vermieter muss auf Ihre Belange Rücksicht nehmen. Sind Ihnen wegen Ihrer Berufstätigkeit nur Besichtigungstermine am Wochenende möglich, kann er keine Besichtigungstermin mitten in der Woche verlangen.
4. Sie dürfen den Abschluss eines Mietvertrages mit den Interessenten nicht vereiteln, indem Sie bei den Besichtigungen die Mängel der Wohnung aufzählen. Damit würden Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzten und der Vermieter könnte unter Umständen auch Schadensersatz verlangen, wenn er die Wohnung deshalb nicht weitervermieten kann.
Sie sollten sich den Interessenten gegenüber zu den Mängeln der Wohnung daher auch auf deren Nachfrage am besten gar nicht äußern.
5. Es gibt keine Verpflichtung, dass der Vermieter bei den Wohnungsbesichtigungen anwesend ist und die Wohnungsbesichtigung dort in irgendeiner Weise organisiert.
Sie müssen Interessenten aber nur dann in die Wohnung lassen, wenn der Vermieter die Interessenten vorher namentlich bei Ihnen angemeldet hat und sie sich ausweisen können oder wenn diese in Begleitung des Vermieters erscheinen.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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