Bin schockiert, habe eine Vorladung erhalten gegen Sie wird Ermittlungsverfahren wegen Verstoß §106 Urheberrechtsgesetz (Erwerb einer Raubkopie -DVd über e-Bay) Mitbringen soll ich Vorladung, Ausweis, Kaufunterlagen, zwei DVDs Fall ich habe tatsächlich zwei DVds bei Ebay ersteigert, habe sie mir auch heute nochmals angesehen und kann nicht erkennen das es sich tatsächlich um Kopien handelt. Problem ich weiß ich habe beide bei einem Verkäufer ersteigert um Porto zu sparen, habe aber keine Unterlagen mehr darüber da es mindesten 1 bis 1,5 Jahre her ist.