Vorkaufsrecht Stadt auf Teilfläche
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Für uns stellt diese Fläche einen gewissen Wert dar, als Puffer zur Straße, als Halteplatz für Fahrzeuge (gewerbliche Nutzung) und als Präsentationsfläche (Die Fläche ist mit historischem "Katzenkopfpflaster vor einem Backsteingebäude von 1857 sehr ansehnlich). ... Der Verkäufer meint wir als Käufer haben die Differenz zu tragen. ... Können wir vom Kauf zurücktreten ?