Rücktritt Werkvertrag / Schadensersatzforderung Vertragsauflösung lt. AGB
vom 21.5.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
AGB per Unterschrift unter dem Angebot und Übermittlung per E-Mail Auszug AGB Klausel Rücktritt: Bis zum Zeitpunkt des Produktionsbeginns gilt: Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück oder kündigt er den Vertrag, werden ihm pauschal 10 % des Auftragswerts berechnet, sofern nicht der Kunde im Kunde im Einzelfall andere Nachweise erbringt. ... Gleiches gilt für den Fall, dass wir den Vertrag kündigen oder zurücktreten, nachdem der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung wie z.B. den Abruf der Werkleitung oder der bestellten Ware, binnen der von uns gesetzten und mit Kündigungsandrohung versehenen Frist unterlässt und hierdurch in Verzug gerät. ... Ein Schadenersatzanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet, es sei denn, dass das Leistungshindernis für uns schon vor Vertragsschlussoffensichtlich erkennbar gewesen wäre oder eine Vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflicht durch uns beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden wäre. - vor Aufmaß Rücktritt erklärt 13.